Wohnen und Preise im Haus Annelies

Wintersaison 2022/2023/ 2024 Sommersaison 2022
Alle Preise gelten pro
Person / Tag, zzgl.
Gästetaxe und inkl. MwSt.
Vorsaison08.01.2023 - 05.02.2023
05.03.2023 - 01.04.2023


Hauptsaison18.12.2022 - 08.01.2023

Ostern: 01.04.2023 - 16.04.2023

19.12.2023 - 09.01.2024
Vorsaison16.04.2023 - 20.05.2023
15.10.2023 - 19.12.2023

Hauptsaison20.05.2023 - 15.010.2023
Doppelzi. Kat. 1 für 2-3 Pers.
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€ 42,00 - 53,00 € 48,00 - 60,00 € 41,00 - 45,00 € 46,00 - 56,00
Doppelzi. Kat. 2 für 2 Pers.
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€ 40,00 - 50,00 € 46,00 - 56,00 € 39,00 - 44,00 € 44,00 - 54,00
Doppelzi. Kat. 3 für 1-2 Pers.
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€ 45,00 - 55,00 € 51,00 - 61,00 € 45,00 - 48,00 € 47,00 - 59,00

Bergbahnticket

Von Mai bis November fahren Sie gratis Bergbahn! Und zwar sooft Sie möchten!

mehr Informationen

Preisinformationen

  • Preis pro Tag/Person inkl. reichhaltigem Frühstücksbüfett
  • Zuzüglich Gästetaxe € 3,90 pro Tag/Person - inkl. MwSt
  • Zuschlag Kurzaufenthalt bis 3 Tage: pro Tag/Person € 4,00
  • Hunde: € 7,00 pro Hund / Tag (ab Sommer 2015)
  • WLAN steht im Haus kostenlos zur Verfügung
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Kinderermäßigungen

  • bis 2 Jahre im Elternzimmer frei
  • von 3 bis 6 Jahre im Elternzimmer 50%
  • von 7 bis 11 Jahre im Elternzimmer 40%
  • von 12 bis 16 Jahre im Elternzimmer 20 %

Ausstattung

Unsere Zimmer sind alle rustikal eingerichtet, mit DU, WC, Sat-TV, Radio und Balkon ausgestattet.
Der perfekte Urlaubstag beginnt mit einem guten Frühstück. Bedienen Sie sich morgens am abwechslungsreichen Frühstückbuffet, in der angenehmen Atmosphäre unsers rauchfreien Aufenthaltsraumes.

Stornierung eines Mietvertrages

Bei Bestellung eines Zimmers entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von beiden Teilen eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen des "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs". Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sagt also ein Gast ab, so ist der Vermieter verpflichtet, die freien Zimmer anzubieten. Es genügt dafür die Daten im Computer frei zu melden oder ein schriftliche Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten nicht oder teilweise belegt werden, so ist die Differenz vom Gast zu bezahlen abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes.

Bei Zimmer mit Frühstück sind etwa 20 Prozent vom Zimmerpreis abzuziehen. Bei Halb- oder Vollpension beträgt der Abzug rund 25 Prozent, bei Ferienwohnungen etwa 10 Prozent (falls im Preis enthalten, muss auch die Gästetaxe abgezogen werden). Der gesamte Restbetrag über die Dauer des gebuchten Aufenthaltes bzw. der nicht belegten Tage kann dem Gast in Rechnung gestellt werden.

Es gilt hier nicht die so genannte "Drei Tage Regelung" oder der österreichische Hotelvertrag. Dies sind Vereinbarungen, die zwischen Hotels und Reisebüros getroffen werden, aber nicht für den Privatgast Anwendung finden.